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Ist Titandioxid doch nicht gefährlich?

Der Weißmacher Titandioxid ist seit einem Jahr als krebserregend eingestuft und darf nicht mehr in Lebensmitteln verwendet werden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs lässt nun Zweifel an der Richtigkeit dieses Verbots aufkommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 23.11.2022 eine Entscheidung der EU-Kommission, nach der Titandioxid als krebserregend eingestuft wird, für unwirksam erklärt. Der EuGH stellte fest, dass Titandioxid nur unter bestimmten Bedingungen Krebs auslösen kann. Dazu müssten zum Beispiel die aufgenommenen Partikel eine bestimmte Größe und Form aufweisen und eine Mindestmenge in den menschlichen Körper gelangen. Für ein generelles Verbot reiche dies aber nicht aus.  

Das Verbot von Titandioxid hat eine große Relevanz, da es eines der am häufigsten verwendete Pigmente ist bzw. war. Titandioxid wird bzw. wurde als Weißmacher in Farben und Lacken oder beispielsweise in Zahnpasta und Hautcreme verwendet. Auch in der Bäckerei und Konditorei wurde Titandioxid als Weißmacher verwendet; meist unbewusst. 

Deshalb hat das Urteil des EuGH vor dem Jahreswechsel für viel Aufsehen gesorgt. Diese Entscheidung wird mit Sicherheit auch für zukünftige Einstufungen der EU-Kommission erhebliche Relevanz haben, da der EuGH aufgezeigt hat, dass es sich die Kommission mit dem Verbot viel zu leicht gemacht hat. Ob die Entscheidung jedoch unmittelbaren Einfluss auf unser Bäckerhandwerk hat, ist durchaus fraglich. 

EuGH-Urteil gilt für Farben und Lacke, nicht für Lebensmittel 

Die Entscheidung des EuGH betrifft das Verbot von Titandioxid in Farben und Lacken und den Fall, dass es in Pulverform eingeatmet wird. Sie betrifft nicht das Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln. Lebensmittel, die Titandioxid enthalten, dürfen daher weiterhin nicht in Verkehr gebracht werden.  

Fällt das Verbot auch im Lebensmittelbereich? 

Die Kommission wird mit Sicherheit die Einstufung von Titanoxid und sein Verbot in Lebensmitteln noch einmal überprüfen. Es ist allerdings nicht unwahrscheinlich, dass man hier zu einem anderen Ergebnis kommt als der EuGH bzgl. der Farben und Lacke. Denn anders als dort wird Titandioxid in Lebensmitteln immer und nicht nur in Ausnahmefällen in den Körper aufgenommen und verbleibt dort für eine gewisse Zeit. Titandioxid wird daher zumindest zunächst, vermutlich aber auch dauerhaft in Lebensmitteln verboten bleiben.

 

Stand: 11. Januar 2023